EuGH: Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte

| , vom 26.10.2023 – Kommentar LHR Rechtsanwälte

Nach dem Urteil des können Patientinnen und jetzt eine Kopie ihrer von ihrem verlangen, ohne dass dafür eine Gebühr erhoben werden darf. Grund dafür ist Art. 15 Abs. 1 DSGVO (‚Auskunftsrecht der Betroffenen Person‘). Danach hat die betroffene Person das auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten der Verantwortliche – hier der Arzt – speichert und verarbeitet. Dazu gehören unter anderem auch die Verarbeitungszwecke sowie die Auskunft zu Empfängern, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt wurden. […]

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