Die Kosten für die Herstellung von Verbandsplatten und für Abformmaterial, die für die Durchführung belegärztlicher Operationen durch einen MKG-Chirurgen anfallen, sind von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht gesondert als Sachkosten zu erstatten

L 3 KA 53/17 | Landessozialgericht -Bremen, Urteil vom 02.02.2022

Nach § 18 Abs 1 S 2 Nr 1 sind Leistungen des Belegarztes seine persönlichen Leistungen. Die Herstellung der Verbandsplatten und der semipermanenten Schiene ist eine zahntechnische Leistung und damit im vorliegenden Fall – unabhängig von der Frage, ob der Kläger als Zahnarzt sie in seinem Praxislabor höchstpersönlich oder (wie das SG angenommen hat) unter Hinzuziehen eines angestellten Zahntechnikers gefertigt hat – eine vertragszahnärztliche Leistung […] und somit eine persönliche Leistung des Belegarztes (ohne dass damit bereits ein Vergütungsanspruch zu bejahen wäre). Dass zahntechnische Leistungen häufig von sog Dentallaboren erbracht werden, liegt an der Beauftragung durch die Zahnärzte. Das ändert aber nichts daran, dass Zahnärzte fähig und berechtigt sind, entsprechende Leistungen als Bestandteil der zahnärztlichen Behandlung selbst zu erbringen […]

Quelle: Rechtsprechung Niedersachsen

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