Bessere Behandlungsergebnisse bei höheren Fallzahlen: G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest

Wenn ein bei von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss () in seiner heutigen Sitzung Fallzahlen als sogenannte Mindestmengen fest: für Brustkrebs-Operationen gilt künftig eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebs-Operationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort. Außerdem setzte der G-BA die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20 herauf und aktualisierte im Zuge dessen auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen. Bei seinen Beschlüssen griff der G-BA auf Auswertungen des Instituts für und im (IQWiG) zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsergebnissen zurück sowie auf modellhafte Datenanalysen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen () zu der Frage, wie viele Krankenhausstandorte bei unterschiedlichen Mindestmengenhöhen weiterhin an der Versorgung teilnehmen und wie sich Wegstrecken und Fahrzeiten verlängern würden. […]

Quelle: G-BA

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