Der ärztliche Leiter eines MVZ haftet grundsätzlich für Abrechnungsfehler

S 38 KA 165/19 | , Uteil vom 21.1.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Halbe

Das Sozialgericht München befand mit Urteil vom 21.01.2021 (S 38 KA 165/19) die Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro, die die dem ärztlichen Leiter eines MVZ, wegen der Verletzung der Pflicht zur peinlich genauen auferlegte, für angemessen. […]

Quelle: Medizinrecht-Aktuell

 

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