Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Einbindung von Psychologischen Psychotherapeuten in die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (OPS 8-918)

B 1 KR 25/19 R | , Entscheidung vom 27.10.2020 – Eine kritische Kommentierung (SpringerLink)

Krankenhäuser haben im Rahmen ihres Angebots für eine interdisziplinäre multimodale (teilstationär und ) immer wieder mit strengen Detailprüfungen der zu kodierenden Prozedurenkodes ( 8‑918.xx; 8‑91c) durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst zu kämpfen. Dabei werden regelmäßig die Notwendigkeit der (teil-)stationären Behandlung im jeweiligen Sektor, dokumentierte Therapieanteile und die Qualifikation der Therapeuten überprüft. Das Bundessozialgericht hat am 27.10.2020 zur konkreten Qualifikation von psychologischen (BSG vom 27.10.2020, Az.: B 1 KR 25/19 R) entschieden. Das Urteil und seine potenziellen Auswirkungen werden in der vorliegenden Übersicht erläutert und diskutiert. […]

Quelle: Springer

Das könnte Dich auch interessieren …