Budgetverhandlungen: Schiedsstellenentscheidung über Mehrleistungsabschlag bei Krankenhausfusion

13 A 1238/16 | , Urteil vom 08.09.2017 – Kommentar Graml & Kollegen Rechtsanwälte

Das Krankenhaus könne sich auch nicht darauf berufen, dass durch die Fusionierung mit Billigung der Krankenhausplanungsbehörde zusätzliche Kapazitäten in Gestalt von 2 Betriebsstätten, 14 Abteilungen und 521 entstanden seien. Der Fusionsbescheid enthielt die ausdrückliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Strukturen. Die Voraussetzungen zur Reduzierung des Mehrleistungsabschlags  nach § 4 Absatz 2 a Satz 3 Halbsatz 3 KHEntgG lägen ebenfalls nicht vor […]

Quelle: Graml & Kollegen Rechtsanwälte

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