Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen – erste Informationen

GmbH – Institut für das im Krankenhaus

Gem. § 5 PpUGV sind die betroffenen Krankenhäuser verpflichtet, bestimmte Angaben an das InEK zu übermitteln ( Mitteilungsverpflichtung). Zur einheitlichen Durchführung des Mitteilungsverfahrens sind die geforderten Angaben über das an das InEK zu übermitteln […]

Quelle: InEK

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