Bayerisches LSG bestätigt Zulässigkeit der Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV (sowohl 2015 und 2017) auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens

L 20 KR 55/18, L 4 KR 616/19 | , Urteile vom 22.07. & 13.08. – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Im seit Jahren bestehenden Streit über die Zulässigkeit von Rechnungskorrekturen nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens hat das LSG Bayern in zwei von uns geführten Verfahren (Urteil vom 22. Juli 2020, Az. L 20 KR 55/18, und vom 13. August 2020, L 4 KR 616/19) die Zulässigkeit der Rechnungskorrektur bestätigt. Nachdem bereits das LSG in seinem Urteil vom 10. Dezember 2019, Az. L 11 KR 794/19, die nachträgliche Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK für zulässig erachtete, erweitern diese beiden Urteile die Zulässigkeit der nachträglichen Rechnungskorrektur auch auf Fälle, in denen die Kodierung unabhängig vom Ergebnis der MDK-Prüfung angepasst wird. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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