Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vor

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr () turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2021 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2019 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) im Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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