Zweiter Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern veröffentlicht

des Medizinischen Dienstes Bund gemäß § 16 Teil A der Richtlinie des nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V

Die Medizinischen Dienste haben die Aufgabe zu überprüfen, ob die vom G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Grundlage der Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (). Darin werden unter anderem Einzelheiten zur Beauftragung, zum Umfang, zur Art und zum Verfahren der Kontrollen geregelt. […]

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