Wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform aus einem Guss

zu der vom beschlossenen Anpassung des Arbeitsauftrages an den G-BA zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V

Anlässlich des heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ausdrücklich die darin von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:

„Die verbesserte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene wird das Herzstück der von der geplanten Reform der ambulanten sein. Aus gutem Grund sehen die Empfehlungen der Regierungskommission vor, dass die Patientensteuerung in Zukunft grundsätzlich durch die Integrierten Leitstellen (ILS) und nicht erst dann erfolgen soll, wenn die Hilfesuchenden bereits die der Krankenhäuser aufgesucht haben. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Koalitionsfraktionen den inzwischen weitgehend überholten Arbeitsauftrag an den G-BA entsprechend anpassen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für uns die von der KBV und dessen Zentralinstitut (ZI) vorgetragene Kritik an den vorgenommenen Änderungen. Selbstverständlich können und werden die Krankenhäuser auch in Zukunft Patientinnen und Patienten, die nicht unmittelbar behandlungsbedürftig sind, an die vertragsärztlichen Praxen verweisen. Die Sorge, dass die Notdienstpraxen der KVen in Zukunft überlastet werden könnten, ist daher absolut unbegründet. Und noch besser würde diese Patientensteuerung schon heute funktionieren, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem bei der ambulanten Notfallversorgung vollumfänglich nachkommen würden.“

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