Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Allogene Stammzelltransplantation bei aggressiven B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen

Der Beschluss vom 16. Januar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. April 2020 in Kraft

Die bei erwachsenen Patientinnen und mit ag-gressiven B-NHL bei Rezidiv nach autologer und Ansprechen auf Salvagetherapie mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung ist für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gemäß § 137c Absatz 1 SGB V erforderlich und bleibt damit Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer .

Quelle: G-BA (PDF, 444KB)

Das könnte Dich auch interessieren …