„… was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht!“ Dokumentation: Lästige Pflicht, aber wichtiges Beweismittel

Die ärztliche Dokumentation ist ein essenzieller Teil jeder medizinischen Be­handlung. Befunde und Maßnahmen, die nicht dokumentiert sind, gelten als nicht existent bzw. nicht durchgeführt.

In der Konsequenz öffnen sich die Be­handelnden durch unzureichende Do­kumentation selbst Einfallstore für vermeidbare Schwierigkeiten. Ärztinnen und sind gesetzlich zu einer adäquaten Dokumentation verpflichtet.

Abgesehen von der Rolle bei Vorwürfen einer fehlerhaften Behandlung ist die Dokumentation erbrachter Leistungen Grundlage für die Rechnungsstellung gegenüber den Kostenträgern und Rechtfertigung gegenüber dem Medizinischen Dienst hin zu nachgelagerten sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch hier bedeutet eine fehlende oder unzureichende Dokumentation ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten ­lichen Vorgaben zur ärztlichen Dokumentation zusammen und enthält wertvolle Tipps zum richtigen Umgang mit Krankenunterlagen.

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