COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für Krankenhäuser

Rechtsanwälte PPP zur neuen Krankenhausfinanzierung in der Corona-Krise

Auch wenn der G-BA bestimmte Qualitätssicherungen gelockert hat (siehe: hier), die zulässige Prüfquote gesenkt und ein Dispens von den Strafzahlungen erfolgt, gelten keine Erleichterungen für die Dokumentationsvorgaben komplexer Prozedurenschlüssel. Nach wie vor müssen die Vorgaben der zur (und zu allen anderen Aspekten auch) und die durch das Bundessozialgericht aufgestellten Anforderungen stets erfüllt werden. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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