Spezifikation für die Mindestmengenregelungen

Der beauftragt das Institut nach § 137a SGB V mit der Erstellung und Veröffentlichung der für die gemäß den Empfehlungen zur Spezifikation

Die Spezifikation für die Mindestmengenregelungen einschließlich der technischen ist von dem Institut nach § 137a SGBV auf dessen Internetseite unter www..org zu veröffentlichen […]

Quelle: G-BA (PDF, 1.75MB)

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