Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anlage 1 – OPS-Anpassung 2021

Der Beschluss vom 2. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung des - und Prozedurenschlüssels (), herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und (), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden OPS-Kodes an die aktualisierte OPS Version erforderlich. Die legt in ihrer Anlage 1 OPS-Kodes fest, die mit diesem Beschluss an die OPS Version 2021 angepasst worden sind […]

Quelle: G-BA (PDF, 35KB)

 

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