Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anlage 1 – ICD-10-GM- und OPS-Anpassugen 2021

Der Beschluss vom 2. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) und des - und Prozedurenschlüssels (OPS), jeweils herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden Kodes an die jeweils aktualisierte Version erforderlich. Die legt in ihrer Anlage 1 ICD- und OPS-Kodes fest, die mit diesem Beschluss an die ICD-10-GM- und den OPS Version 2021 angepasst worden sind.

Quelle: G-BA (PDF, 36KB)

 

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