Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 4 sowie Neufassung der Anlage 7

Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Die Auswertungen der Daten aus dem klärenden Dialog haben ergeben, dass in der Vergangenheit die Fragen des einheitlichen Berichtsformats gemäß Anlage 7 der QFR-RL durch die Lenkungsgremien teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt und beantwortet wurden. Vor diesem Hintergrund wurde eine Anpassung des einheitlichen Berichtsformates  erforderlich, um die Datenqualität zu erhöhen und eine gezieltere der Angaben zu ermöglichen. Für eine einfachere Beantwortung der Fragen wird den Lenkungsgremien zukünftig ein Servicedokument zur Verfügung gestellt. Für die Erarbeitung dieses  Servicedokuments war es erforderlich, den Aufbau der Fragen neu zu gestalten und

Ausfüllhinweise in die Normierung aufzunehmen. Dadurch musste das einheitliche Berichtsformat neu gefasst werden, obwohl im Wesentlichen keine neuen Inhalte abgefragt, sondern die bestehenden Fragen konkretisiert und präzisiert werden.  Des Weiteren verlängert der die Laufzeit des klärenden Dialogs und die individuell zu  vereinbarende bis zur Erfüllung der im klärenden Dialog definierten Ziele auf den  31. Dezember 2022. Die Übergangsregelung der Strukturabfrage wird auch für das angewendet. Zudem wurden Änderungen in Anhang 3 der Anlage 4 QFR-RL vor dem Hintergrund der  vermehrten Anwendung des Bayley III-Tests durch die Perinatalzentren im Rahmen der  Nachuntersuchung erforderlich.

: G-BA (PDF, 936KB)

 

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