Qualitätsanforderungen in der ASV

passt Richtlinie an

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wurde konkretisiert, welche bei der Bildung eines -Teams bei den erweiterten Landesausschüssen anzuzeigen sind. Für entstehen keine zusätzlichen Anforderungen. Auch für bestehende ASV-Teams ändert sich durch den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nichts.

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