Niedersachsen nimmt Änderungen an Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb vor

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Mehr elektive Leistungen und schnelle Reaktion auf Infektionsgeschehen“

Am kommenden Samstag tritt eine Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit “ in Kraft.

Alle niedersächsischen , die über eine Fachabteilung der Kinder- und oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und der verfügen, müssen dann noch 4 Prozent ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und 10 Prozent ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung Covid-19 Patientinnen und vorhalten. Die bisherige Regelung hatte eine Bettenreserve für alle Krankenhäuser in Höhe von 20 Prozent der Behandlungskapazität auf Normalstation und 25 Prozent der Behandlungskapazität auf mit Beatmungsmöglichkeit vorgesehen. […]

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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