Niedersachsen nimmt Änderungen an Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb vor

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Mehr elektive Leistungen und schnelle Reaktion auf Infektionsgeschehen“

Am kommenden Samstag tritt eine Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der -Virus-Krankheit Covid-19“ in Kraft.

Alle niedersächsischen Krankenhäuser, die über eine der Kinder- und oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie verfügen, müssen dann noch 4 Prozent ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und 10 Prozent ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung Covid-19 Patientinnen und Patienten vorhalten. Die bisherige Regelung hatte eine Bettenreserve für alle Krankenhäuser in Höhe von 20 Prozent der Behandlungskapazität auf Normalstation und 25 Prozent der Behandlungskapazität auf mit Beatmungsmöglichkeit vorgesehen. […]

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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