Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung

L 5 KR 273/17 | , vom 26.05.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Mittlerweile scheint die Rechtsprechung des BSG die unterinstanzlichen Gerichte immer weniger zu überzeugen. So hat das LSG Bayern in einer Entscheidung vom 26.05.2020 (– L 5 KR 273/17 –) der Auffassung des BSG  vom 19.12.2017 (– B 1 KR 18/17 R -) zu den Voraussetzungen der Kodierung von widersprochen.

Nach der Rechtsprechung kann nach der 1001l eine nicht mit dem Beginn der maschinellen beginnen, vielmehr muss sich der Patient an die maschinelle Beatmung gewöhnt haben. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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