Entwöhnung als Befreiung des Patienten von der Beatmung
L 5 KR 273/17 | landessozialgericht bayern, urteil vom 26.05.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Mittlerweile scheint die Rechtsprechung des BSG die unterinstanzlichen Gerichte immer weniger zu überzeugen. So hat das LSG Bayern in einer Entscheidung vom 26.05.2020 (– L 5 KR 273/17 –) der Auffassung des BSG vom 19.12.2017 (– B 1 KR 18/17 R -) zu den Voraussetzungen der Kodierung von beatmungsstunden widersprochen.
Nach der Rechtsprechung kann nach der dkr 1001l eine entwöhnung nicht mit dem Beginn der maschinellen beatmung beginnen, vielmehr muss sich der Patient an die maschinelle Beatmung gewöhnt haben. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland