Neue Personalverordnung: Rückschritt für psychiatrische Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seinen Beschluss zur Mindestpersonalbesetzung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vorgestellt. Die neuen Vorgaben, die ab 2020 gelten, lösen in Fachkreisen Enttäuschung aus.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt der G-BA den Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen. Zudem sollte er Indikatoren für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Psychiatrie und Psychosomatik benennen. Der Text der Richtlinie selbst ist noch nicht abschließend fertig, die Inhalte sorgen jedoch bei Fachverbänden und in Kliniken für viel Kritik.

„Wir haben große Hoffnung in die neue Personalverordnung gesetzt“, erklärt ZfP-Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp. Bei der Diskussion um die Nachfolgeregelungen der veralteten Personalverordnung Psychiatrie (PSychPV) aus dem Jahre 1993 haben die „Schussenrieder Tabellen“ des ZfP Südwürttemberg häufig eine Rolle gespielt. Für eine moderne, humane Behandlung wurden darin 10-20 Prozent mehr Personal für alle Berufsgruppen, insbesondere für die Pflege, gefordert. Das Ergebnis sei jedoch enttäuschend. „Treten die Vorgaben in der jetzigen Form in Kraft, so bedeutet das vor allem mehr Kapazitäten für Dokumentation und Bürokratie und weniger Personal für die psychisch kranken Menschen“, so Grupp. […]

Pressemitteilung: ZfP Südwürttemberg

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