Elektronische Dokumentation der organisierten Krebsfrüherkennung soll am 1. Oktober 2020 starten

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat am 18. Juni beschlossen, die Vorgaben zur nach der „Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme“ (oKFE-RL) zum 1. Oktober 2020 in Gang zu setzen. Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Demnach sind die in der Richtlinie geregelten Vorgaben zur Leistungserbringerdokumentation ab dem 1. Oktober verpflichtend anzuwenden.

Quelle: IQTIG

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