Medizinischer Dienst prüft voraussichtlich ab Mitte des Jahres Einhaltung der G-BA Beschlüsse

G-BA beschließt -Richtlinie zur Kontrolle der Einhaltung von Regelungen zu

Die Prüfungen starten vermutlich Mai/Juni 2021. Neben einer maximalen von 20% der Grundgesamtheit der Häuser ohne in der Notfallversorgung, die über Zufallsstichproben ermittelt werden, wird auch anlassbezogen kontrolliert. Anlässe können u.a. widersprüchliche Angaben in Qualitätsberichten oder auf den Klinik-Homepages sein. Auch 20 äre Patientenakten mit Aufnahmeanlass „Notfall“ gehören zum Prüfumfang. […]

Quelle: DGINA

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