Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Mit der vorliegenden Beschlussfassung werden die Gesetzesänderungen in einem neuen § 2 Absatz 5 umgesetzt. Die Regelung in § 2 Absatz 5 Satz 1 sieht unter anderem vor, dass die einer Krankenbeförderungsleistung nach der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung (Entlassfahrt) im Rahmen des Entlassmanagements erfolgen kann, soweit diese aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. […]

Quelle: G-BA (PDF, 5.12MB)

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