Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom bmg nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Mit der vorliegenden Beschlussfassung werden die Gesetzesänderungen in einem neuen § 2 Absatz 5 umgesetzt. Die Regelung in § 2 Absatz 5 Satz 1 sieht unter anderem vor, dass die verordnung einer Krankenbeförderungsleistung nach der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung (Entlassfahrt) im Rahmen des Entlassmanagements erfolgen kann, soweit diese aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. […]
Quelle: G-BA (PDF, 5.12MB)