Ist eine Mindestmenge für Darmkrebsoperationen sinnvoll? – Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Beratungen auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat die Beratungen über eine Mindestmenge für - aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der der Behandlungsergebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin oder festlegen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.

Hintergrund der Arbeit des G-BA ist das Ziel des Gesetzgebers, dass beispielsweise besonders schwierige Operationen nur in solchen Kliniken angeboten werden, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. sollen dazu beitragen, die Behandlungsergebnisse zu verbessern und das Risiko von Komplikationen für Patientinnen und Patienten zu minimieren.

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