Anforderungen Strukturqualität Nierenersatztherapie im Krankenhaus

Stellungnahme der DGIIN, DIVI und DGAI zur S1-Leitlinie „Anforderungen an die Strukturqualität für intermittierende und kontinuierliche Nierenersatztherapie im Krankenhaus“ – Deutsche Gesellschaft für e.V. ()

Die von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) erstellte S1 Leitlinie richtet sich in weiten Teilen an die intensivmedizinische Versorgung im Krankenhaus. Das Regelwerk des betrachtet eine S1 Leitlinie als eine (HE) einer Expertengruppe an einen limitierten (eigenen) Adressatenkreis ohne strukturiertes Konsensverfahren. Trotz der limitierten Reichweite, sollte eine HE sinnvollerweise ausgewogen alle Berufsgruppen mit erfahrenen Anwendenden umfassen, Evidenzen bewerten und eine Verzerrung durch Partikularinteressen vermeiden (AWMF-Regelwerk, Version 2, S. 14). Die HE wurde jedoch ausschließlich durch die nephrologische Fachgesellschaft DGfN und durch zwei nephrologische Interessenverbände der leitenden Krankenhaus- und niedergelassenen Nephrologen/innen entworfen. Die intensivmedizinischen Fachgesellschaften waren in die Erstellung der Leitlinie nicht mit einbezogen und haben die Leitlinie auch nicht konsentiert.

DIVI, DGIIN und DGAI lehnen die Empfehlungen der DGfN in weiten Teilen ab. Die von der DGfN in der Leitlinie aufgestellte Forderung, dass jedes akute auf der Intensivstation nur in mit Fachärzten für und Nephrologie behandelt werden soll und beim Einsatz kontinuierlicher extrakorporaler Nierenersatzverfahren zwingend die Indikationsstellung, Verfahrensauswahl und Verfahrensdurchführung durch einen für Innere Medizin und Nephrologie innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden muss, geht an der Realität des klinischen Alltags vorbei. […]

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