Anforderungen Strukturqualität Nierenersatztherapie im Krankenhaus

Stellungnahme der DGIIN, DIVI und DGAI zur „Anforderungen an die Strukturqualität für intermittierende und kontinuierliche Nierenersatztherapie im Krankenhaus“ – Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)

Die von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) erstellte S1 Leitlinie richtet sich in weiten Teilen an die im Krankenhaus. Das Regelwerk des AWMF betrachtet eine S1 Leitlinie als eine Handlungsempfehlung (HE) einer Expertengruppe an einen limitierten (eigenen) Adressatenkreis ohne strukturiertes Konsensverfahren. Trotz der limitierten Reichweite, sollte eine HE sinnvollerweise ausgewogen alle Berufsgruppen mit erfahrenen Anwendenden umfassen, Evidenzen bewerten und eine Verzerrung durch Partikularinteressen vermeiden (AWMF-Regelwerk, Version 2, S. 14). Die HE wurde jedoch ausschließlich durch die nephrologische Fachgesellschaft DGfN und durch zwei nephrologische Interessenverbände der leitenden Krankenhaus- und niedergelassenen Nephrologen/innen entworfen. Die intensivmedizinischen Fachgesellschaften waren in die Erstellung der Leitlinie nicht mit einbezogen und haben die Leitlinie auch nicht konsentiert.

DIVI, DGIIN und DGAI lehnen die Empfehlungen der DGfN in weiten Teilen ab. Die von der DGfN in der Leitlinie aufgestellte Forderung, dass jedes akute Nierenversagen auf der nur in Kooperation mit Fachärzten für und Nephrologie behandelt werden soll und beim Einsatz kontinuierlicher extrakorporaler Nierenersatzverfahren zwingend die Indikationsstellung, Verfahrensauswahl und Verfahrensdurchführung durch einen Facharzt für Innere und Nephrologie innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden muss, geht an der Realität des klinischen Alltags vorbei. […]

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