Intensivregister-Verordnung in Kraft getreten

Die verpflichtet alle zugelassenen , die im Rahmen ihres Versorgungsauftrages oder auf der Grundlage einer Genehmigung intensivmedizinische Behandlungskapazitäten vorhalten, diese spätestens zum 16.04. auf der Internetseite www..de zu registrieren und die Anzahl der zur Verfügung stehenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten täglich bis 09:00 Uhr an das vorbenannte zu übermitteln. […]

Quelle: JORZIG Rechtsanwälte