Hüftgelenknahe Femurfraktur: Krankenhäuser können Nachweise zur Struktur- und Prozessqualität bis 31. Juli 2024 nachreichen

müssen 31. Dezember 2023 erstmals nachweisen, dass sie die qualitätssichernden des Gemeinsamen Bundesausschusses () bei der operativen Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur erfüllen. Der G-BA legte nun fest, dass diese Nachweise bis spätestens 31. Juli nachgereicht werden können, sollte es aus technischen Gründen zu Schwierigkeiten bei der fristgerechten oder Entgegennahme kommen. Die jeweils zuständigen Landesverbände der und die Ersatzkassen sind durch den jeweiligen Absender oder Empfänger darüber zu informieren.

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