Gesundheitsministerium beanstandet G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung im Notfall

Das Bundesministerium für Gesundheit () hat zwei Tage vor Ablauf der die Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des Gemeinsamen Bundesausschusses () beanstandet. In dem Schreiben wird betont, dass die rechtswidrigen Regelungen in der Richtlinie das Interesse der Versicherten und gefährden könnten. Daher sei die Entscheidung zu einem rechtsaufsichtlichen Tätigwerden seitens des BMG gerechtfertigt.

Die Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des G-BA war bereits intensiv diskutiert worden und stieß auf Interessenkonflikte. Die Beanstandung durch das BMG setzt einen klaren Fokus auf die Gewährleistung der und der in der .

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