Ersteinschätzungs-Richtlinie: G-BA plant Klage gegen Gesundheitsministerium

Der Gemeinsame Bundesausschuss () unter der Leitung von G-BA-Chef Hecken plant, gegen das zu erheben. Dieser Schritt ist auf die Richtlinie zur Ersteinschätzung in der zurückzuführen. Sollte sich der Rechtsrahmen ändern, beabsichtigt der G-BA, mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bis zum () zu gehen.

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