Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Kapazitäten für Notfall- und COVID-Patienten – Untersagung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern

Verpflichtung zur Bereithaltung von Kapazitäten in der Klinik Neustadt bei und im Bezirksklinikum Obermain

Die Infektionszahlen steigen ungebremst exponentiell an. Die Anzahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen ist im Wochenvergleich bayernweit von 887 auf nunmehr 1.029 (Stand 26.11.2021) angestiegen. Diese dramatische Entwicklung ist auch in den Krankenhäusern Oberfrankens deutlich spürbar und es ist mit einem weiteren Anstieg der Zahlen zu rechnen. Daher hat die Regierung von Oberfranken die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, ab 1. Dezember 2021 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren ären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann […]

Quelle: Regierung von Oberfranken

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