BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot

B 1 KR 36/20 | , Entscheidung vom 11.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2021 (- B 1 KR 36/20 -) das im hamburgischen Landesvertrag nach § 112 Abs. 1 SGB V enthaltene als nichtig angesehen, weil es gegen die höherrangige aus dem Jahr 2014 verstößt, welches die der Krankenkasse mit unstrittigen Forderungen nach Abschluss des Prüfverfahrens erlaubte. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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