Beauftragung IQTIG: Erstellung einer Spezifikation für die Erfassung der Regelaufgaben gemäß Anlage 3 Teil B3 (PPP-RL)
Beschluss vom 21. Januar 2021
Das IQTIG wird beauftragt, die nach Ziffer I.1 der Beauftragung vom 14. Mai 2020 mit der Übernahme von Aufgaben gemäß der ppp-rl zu erstellende Spezifikation gemäß PPP-RL um einen Spezifikationsteil für die Erfassung der Regelaufgaben des Nachweises gemäß Anlage 3 Teil B3 der PPP-RL zu ergänzen.Die Dokumentation der bei den behandelten Patientinnen und patienten erbrachten Regelaufgaben gemäß Anlage 4 der PPP-RL hat durch eine Auflistung der in den Abrechnungsdaten dokumentierten ops-Kodes zu erfolgen. Die Auflistung erfolgt monats- und stationsbezogen.Damit das IQTIG die im OPS vorhandenen Differenzierungen nach Berufsgruppen, nach Schweregraden (insbesondere Regel- und Intensivbehandlungen) sowie nach den Bereichen vollstationär, teilstationär und stationsäquivalente Behandlung auswerten kann, sind die OPS-Kodes in ihrem höchsten (bis zu sechsstelligen) Differenzierungsgrad zu erfassen.Es sind getrennte Nachweise für die Erwachsenenpsychiatrie und psychosomatik auf der einen Seite sowie für die kinder- und jugendpsychiatrie auf der anderen Seite zu entwickeln.Bei der Umsetzung hat sich das IQTIG an den OPS-Kodes der Bereiche 9-60 bis 9-98 des Kapitels 9 (Ergänzende Maßnahmen) zu orientieren. […]
Quelle: G-BA (PDF, 33KB)