Beauftragung IQTIG: Erstellung einer Spezifikation für die Erfassung der Regelaufgaben gemäß Anlage 3 Teil B3 (PPP-RL)

Beschluss vom 21. Januar 2021

Das IQTIG wird beauftragt, die nach Ziffer I.1 der Beauftragung vom 14. Mai mit der Übernahme von Aufgaben gemäß der zu erstellende Spezifikation gemäß PPP-RL um einen Spezifikationsteil für die Erfassung der Regelaufgaben des Nachweises gemäß Anlage 3 Teil B3 der PPP-RL zu ergänzen.Die Dokumentation der bei den behandelten Patientinnen und erbrachten Regelaufgaben gemäß Anlage 4 der PPP-RL hat durch eine Auflistung der in den Abrechnungsdaten dokumentierten -Kodes zu erfolgen. Die Auflistung erfolgt monats- und stationsbezogen.Damit das IQTIG die im OPS vorhandenen Differenzierungen nach Berufsgruppen, nach Schweregraden (insbesondere Regel- und Intensivbehandlungen) sowie nach den Bereichen , und stationsäquivalente Behandlung auswerten kann, sind die OPS-Kodes in ihrem höchsten (bis zu sechsstelligen) Differenzierungsgrad zu erfassen.Es sind getrennte Nachweise für die Erwachsenenpsychiatrie und auf der einen Seite sowie für die auf der anderen Seite zu entwickeln.Bei der Umsetzung hat sich das IQTIG an den OPS-Kodes der Bereiche 9-60 bis 9-98 des Kapitels 9 (Ergänzende Maßnahmen) zu orientieren. […]

Quelle: G-BA (PDF, 33KB)

Das könnte Dich auch interessieren …