Anhebung von Mindestmengen: „Die Entscheidung war überfällig“

Im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) plant die die Qualitätsanforderungen an zu erweitern. So sollen für mehr Bereiche als bisher bei bestimmten, meist komplizierten Eingriffen gelten. Das GVWG soll im Februar in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Bereits kurz vor Weihnachten 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wichtige Entscheidungen zu -Mindestmengen beschlossen: Die Mindestmenge für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre wird ab 2023 von 10 auf 26 Fälle pro Jahr angehoben, die Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm ab dem Jahr 2024 von bisher 14 auf 25 Fälle . „Sehr gut“ nennt der Leiter der Abteilung äre Versorgung und Rehabilitation im , Dr. Jürgen Malzahn, die schärferen Maßnahmen im Gespräch mit dem AOK-Medienservice […]

Quelle: AOK

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