Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpuG-Nachweisvereinbarung)

Die Nachweisvereinbarung konnte geeint werden und das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen

Gemäß § 137i Abs. 4 SGB V haben und -Spitzenverband eine Vereinbarung über den Nachweis zur Einhaltung von () zu schließen. Im Folgenden informiert die DKG die für die Krankenhäuser wichtigsten Punkte […] Die Vereinbarung tritt zum 1. Januar in Kraft

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Anlage 1 PpuG-Nachweisvereinbarung (pdf, 817 KB)
Anlage 2 PpuG-Nachweisvereinbarung Abschluss Unterschriftenverfahren (PDF, 283KB)

Quelle: DKG

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