Vereinbarung der Aufwandserstattung 2019 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende

Die Erstattungsbeträge wurden gemäß § 7 Abs. 4 Koordinierungsstellenvertrag für das Jahr vereinbart

Die für die Leistungen der im Rahmen der postmortalen Organspende ist Teil des zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden -Budgets. Ab dem 01.01.2019 sind von den Entnahmekrankenhäusern die folgenden neuen Erstattungsbeträge gegenüber der DSO in Rechnung zu stellen:

  • Einorgan-/Nierenentnahme: 4.112 Euro
  • Mehrorganentnahme: 5.310 Euro
  • Abbruch während der Intensivstationsphase wegen Ablehnung: 525 Euro
  • Abbruch während der Intensivstationsphase nach Zustimmung: 1.427 Euro
  • Abbruch im : 4.112 Euro

Quelle: DKG

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