VdPB fordert klare Haltung Bayerns zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus

  • Freistaat interveniert im des Bundesrats
  • Unklare Zukunft der verpflichtenden Einführung der 2.0
  • Beruflich Pflegende sehen erneut Einfluss der Profession gefährdet

Schon seit vielen Jahren gehören fundierte und verbindliche Personalbemessungsinstrumente sowohl für die Akut- als auch für die Langzeitpflege zu den Forderungen der Profession. Der Feststellung der Notwendigkeit und des Ziels einer bundeseinheitlichen im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) folgten zunächst keine konkreten politischen Maßnahmen, bis im vergangenen Jahr die Umsetzung der sogenannten PeBem für die stationäre Langzeitpflege verpflichtend geregelt wurde und in diesem Jahr die gemeinsam vom Deutschen (), der Gewerkschaft und der Deutschen (DKG) entwickelte PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus per Verordnung bundesweit verpflichtend implementiert werden sollte. Jetzt scheint die Verordnung und damit die Umsetzung der PPR 2.0 noch in diesem Sommer allerdings unter anderem am Widerstand Bayerns im Bundesrat zu scheitern. Die Vereinigung der Pflegenden in () ist von der Intervention Bayerns im Gesundheitsausschuss des Bundesrats überrascht und erwartet eine klare Positionierung des Freistaats zur von Pflegefachpersonen in der Akutpflege ausdrücklich gewünschten Umsetzung der PPR 2.0.

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