Psych-Personalnachweis-Vereinbarung 2022

Mit der Neufassung der Vereinbarung werden in § 5 und in der Anlage die zwischenzeitlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss () in der Richtlinie zur und Psychosomatik () umgesetzten Anpassungen der Berufsgruppen nachvollzogen und die zur Anrechnungsmöglichkeit von Hilfskräften übernommen. Mit der Anpassung von § 9 Absatz 6 Satz 3 wird geklärt, dass die Nachweise zur Einhaltung der PPP-RL nicht im Rahmen des Personalnachweises nach § 18 Absatz 2 BPflV an die zu übermitteln sind. Mit dem neu aufgenommen § 9 Absatz 8 wird das InEK beauftragt, in Abstimmung mit den Vertragsparteien aggregierte Auswertungen der Daten umzusetzen und die Ergebnisse halbjährlich auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. […]

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