Pflegende sollen bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten

Seit 1. November hebelt das Land in einer Allgemeinverfügung die geltenden Höchstarbeitszeiten unter anderem für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen befristet zum 31.05.2021 aus. Ab sofort sind bis zu zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit zulässig. Die Niedersachsen kritisiert aufs Schärfste, dass Vertreterinnen und Vertreter der nicht im Vorfeld einbezogen worden sind.

Laut Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Sozialministeriums soll die zulässige tägliche Arbeitszeit von Pflegefachpersonen auf bis zu zwölf Stunden pro Tag bei maximal 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. […]

: Pflegekammer Niedersachsen (PDF, 138KB)

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