Personalrichtlinie Psychiatrie: Aussetzen der Sanktionen schafft Raum für Reformen

Die ist erfreut über die Entscheidung des , die der auszusetzen und zu überarbeiten, die am 19.10.2023 gefasst wurde. Die DGPPN hatte sich im Vorfeld klar gegen die Sanktionen ausgesprochen, da sie die von Menschen mit psychischen Erkrankungen erheblich beeinträchtigt hätten. Die DGPPN hofft, dass die neue Regelung den Bedürfnissen und Anforderungen der psychiatrischen Fachkräfte und Patienten gerecht wird.

In der „Personalausstattung und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA sind seit Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Die Plattform Entgelt, ein breites Bündnis aus Klinikverbänden, Fach- und Betroffenenvereinigungen, hatte den Mechanismus der Berechnung dieser Sanktionen als unverhältnismäßig und ungerecht kritisiert und daher die Aussetzung gefordert. Die jetzige Entscheidung des G-BA erfüllt diese Forderungen […]

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