Personalrichtlinie Psychiatrie: Aussetzen der Sanktionen schafft Raum für Reformen
Die dgppn ist erfreut über die Entscheidung des g-ba, die sanktionen der ppp-rl auszusetzen und zu überarbeiten, die am 19.10.2023 gefasst wurde. Die DGPPN hatte sich im Vorfeld klar gegen die Sanktionen ausgesprochen, da sie die versorgungsqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen erheblich beeinträchtigt hätten. Die DGPPN hofft, dass die neue Regelung den Bedürfnissen und Anforderungen der psychiatrischen Fachkräfte und Patienten gerecht wird.
In der „Personalausstattung psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA sind seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Die Plattform Entgelt, ein breites Bündnis aus Klinikverbänden, Fach- und Betroffenenvereinigungen, hatte den Mechanismus der Berechnung dieser Sanktionen als unverhältnismäßig und ungerecht kritisiert und daher die Aussetzung gefordert. Die jetzige Entscheidung des G-BA erfüllt diese Forderungen […]