Nicht ordnungsgemäße Dokumentation von Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

1 Sa 18/21 | , vom 03.05.2022 – Kommentar VOELKER & Partner Rechtsanwälte

Das LAG Thüringen hat mit Urteil vom 03.05.2022, Az: 1 Sa 18/21, klargestellt, dass Beschäftigte einen Arbeitszeitbetrug begehen, wenn sie Raucherpausen nicht ordnungsgemäß dokumentieren. Nach Auffassung des LAG Thüringen stellt das Vortäuschen tatsächlich nicht erbrachter Arbeitsleistung, in dem Raucherpausen nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen. Da in diesen Fällen regelmäßig das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen zerstört sei, bedürfe es auch in der Regel keiner vorherigen . […]

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