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Coronavirus

Ungeimpften Mitarbeitern im Gesundheitswesen droht Kündigung

Berlin / Lesedauer: 2 min

Noch bis zum 15. März haben Beschäftigte im Gesundheitswesen Zeit, ihre Impfung nachzuweisen. Wer diese Frist verstreichen lässt, dem drohen empfindliche Konsequenzen.
Veröffentlicht:17.01.2022, 07:56
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Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes hervor, über das als erstes das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete.

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Vergütungsanspruch entfällt

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Falls Mitarbeiter den Nachweis verweigerten, könne das Gesundheitsamt ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein, heißt es in dem Informationsblatt auf der Webseite des Hausärzteverbandes. „In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen.”

Erst Abmahnung, dann Kündigung

Weigere sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen, wonach eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht angezeigt sei, könne als letztes Mittel auch eine Kündigung in Betracht kommen, erklärt der Verband. „Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen”

Die Impfpflicht gilt den Angaben zufolge in den Praxen für das medizinische Personal, aber auch für alle weiteren Beschäftigten wie Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. Wer den Nachweis bis zum 15. März nicht vorlegen könne, dürfe weder tätig noch beschäftigt werden. Der Praxisinhaber müsse darüber sofort das Gesundheitsamt informieren. Mitarbeiter, die trotz Anforderung des Gesundheitsamtes innerhalb einer angemessenen Frist keinen Nachweis erbrächten, müssten mit bis zu 2500 Euro Geldbuße rechnen.

Überwiegender Teil längst geimpft

Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. „Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich, um die Patientinnen und Patienten zu schützen”, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. „Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.”