Gute Krankenhausversorgung geht nur mit genügend gut qualifiziertem Personal

Die hat eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Personalkosten bei der geplanten Reform der Krankenhausfinanzierung verlangt. Der Bund will die künftig nicht nur für die erbrachten medizinischen Leistungen, sondern auch für das Vorhalten von und medizin-technischer Ausstattung entlohnen. 60 Prozent des Krankenhausbudgets sollen dann aus sogenannten Vorhaltepauschalen bestehen, um Fehlanreize zur Leistungsausweitung oder zur Erbringung besonders rentabler Leistungen zu vermeiden. Die Pflegepersonalkosten werden bereits außerhalb des Fallpauschalen-Systems vergütet, die ärztlichen Personalkosten sind jedoch nicht Teil der Vorhaltefinanzierung.

Maßstab für eine angemessene und ausreichende sollte nach Ansicht der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte das Personalberechnungstool der sein.

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