Gute Krankenhausversorgung geht nur mit genügend gut qualifiziertem Personal

Die hat eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen bei der geplanten Reform der verlangt. Der Bund will die Krankenhäuser künftig nicht nur für die erbrachten medizinischen Leistungen, sondern auch für das Vorhalten von Personal und medizin-technischer Ausstattung entlohnen. 60 Prozent des Krankenhausbudgets sollen dann aus sogenannten Vorhaltepauschalen bestehen, um Fehlanreize zur Leistungsausweitung oder zur Erbringung besonders rentabler Leistungen zu vermeiden. Die werden bereits außerhalb des -Systems vergütet, die ärztlichen Personalkosten sind jedoch nicht Teil der .

Maßstab für eine angemessene und ausreichende Personalausstattung sollte nach Ansicht der nordrheinischen Ärztinnen und das Personalberechnungstool der Bundesärztekammer sein.

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