Generalistische Ausbildung muss anerkannt werden: Gesundheitsministerium verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe () teilt die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass es sich bei der Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) um einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausbildung der Pflegefachpersonen handle.

Der G-BA hatte im Dezember 2020 vor dem Hintergrund der neuen Berufsbezeichnungen und -abschlüsse in der Pflege eine Richtlinienänderung für mehrere Richtlinien – darunter für die kinderonkologische Versorgung – vorgenommen, die generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen für einzelne pädiatrische Arbeitsbereiche ausgeschlossen hätte. […]

: DBfK

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