Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Nach Grundsätzen zu Durchführung und Umfang jetzt weitere Verfahren beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst () lautet. In dem Ergänzungsbeschluss zur , die im Dezember in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen sind. […]

Quelle: G-BA (PDF, 83KB)

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