DGINA Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz – PflBG

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“, Pflegebonusgesetz – PflBG

Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) vertritt als Fachgesellschaft mit mehr als 2000 Mitgliedern die Interessen der überwiegenden Zahl der Notaufnahmen, die gemäß GBA-Beschluss an der Notfallversorgung teilnehmen. Sie versteht sich als notfallmedizinische und multiprofessionelle Fachgesellschaft, die das Ziel hat, die notfallmedizinische und notfallpflegerische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln.

Die DGINA begrüßt es ausdrücklich, dass für Pflegefachkräfte auf der Grundlage des Artikel 1, Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 26e, Anspruch auf eine Sonderleistung aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2- besteht.
In der vorliegenden Formulierungshilfe des BMG sind jedoch im §26e die Pflegefachkräfte der Notaufnahmen und Notfallpflegenden nicht berücksichtigt.
Ein Ausschluss von der Sonderleistung entspräche einer nicht begründbaren Ungleichbehandlung und wäre ein Zeichen mangelnder Wertschätzung, für die in diesem systemrelevanten Bereich des Krankenhauses tätigen Notaufnahme-Kolleg*innen. […]

Quelle: DGINA

Das könnte Dich auch interessieren …