Übermittlung der Testate zum Pflegebonus gem. § 26e KHG

Ab sofort können die für die gem. § 26e KHG anspruchsberechtigten die Testate des Wirtschaftsprüfers zur zweckentsprechenden Mittelverwendung gem. § 26e Abs. 8 Satz 1 KHG über das DropBox-Verfahren des -Datenportals an das InEK übermitteln.

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