Datengrundlage für neue Personalrichtlinie psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen fehlt bisher

Praktiker schlagen zukunftsfähiges Instrument und gesetzliche Übergangslösung vor

Es zeichne sich ab, dass der Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer neuen, den gesetzlichen Anforderungen genügenden Personalrichtlinie für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nur sehr schwer zu halten sein werde. Der damit beauftragte gemeinsame Bundesausschuss verfüge bisher nicht über die notwendige Datengrundlage dafür. Eine Situation ohne klare und fundierte Regelungen müsse auf jeden Fall vermieden werden […]

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands

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