bvitg-Positionierung: Steigerung des Nutzens der ePA für alle durch eine bidirektionale Schnittstelle zu KHZG-Patientenportalen

Patientenportale nach dem () dienen der Erhöhung der Patient:innen-Souveränität. Leider wurden bei den Überlegungen zur elektronischen () in den aktuellen Gesetzgebungsprozessen die Anforderungen an Kliniken zur Bereitstellung eines Patientenportals nicht ausreichend berücksichtigt. Laut dem KHZG-Fördertatbestand 2 wird von Patientenportalen zwar eine Schnittstelle zur ePA gefordert, jedoch kann diese aufgrund der aktuellen -Spezifikationen technisch nicht zur Verfügung gestellt werden.

Das bedeutet, dass bei den jährlich ca. 60 Millionen Behandlungskontakten über Krankenhaus-Patientenportale eine Sollbruchstelle bei der digitalen Aufnahme und beim digitalen Behandlungs- und Entlass-/ entsteht. Im Zuge des Digital-Gesetzes sollte deshalb als Ausbaustufe der ePA eine offene, standardisierte und durch die gematik definierte, bidirektionale Schnittstelle für das KHZG-Patientenportal aufgenommen werden […]

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